Der Bund wird im Zeitraum bis 2014 U-Bahn-, S-Bahn- und Stadtbahnvorhaben mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro fördern. Davon entfallen 1,3 Milliarden Euro auf die alten Bundesländer und 400 Millionen Euro auf die neuen Bundesländer.

Für die alten Bundesländern stehen die S-Bahn Rhein-Main, Frankfurt-West – Bad Vilbel – Friedberg und die S-Bahn München, zweiter S-Bahn-Tunnel im Plan. Im kommunalen Bereich ist mit dem Beginn weiterer Projekte im Programmzeitraum zu rechnen (Stadtbahn Kiel, Regionalstadtbahn; Braunschweig, Regionalstadtbahn; Heilbronn, Stadtbahn, 2. Ausbaustufe Nord; Stuttgart, Fasanenhof – Neue Messe – Neuhausen)

In den neuen Bundesländern kommt neben dem weiteren Ausbau des S-Bahnnetzes Berlin/Brandenburg auch dem Ausbau der S-Bahn-Systeme insbesondere in Sachsen große Bedeutung zu. Im kommunalen Bereich werden im wesentlichen Vorhaben für den Stadtbahn-/Straßenbahnausbau in Dresden, Leipzig, Halle, Magdeburg, Gera, Jena und Erfurt gefördert. Zu den im Programmzeitraum 2010–2014 neu zur Finanzierung kommenden Vorhaben der DB AG gehört in Berlin die S-Bahn-Strecke S 21.

Außerdem erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes Mittel für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes (RegG). Darüber hinaus stellt der Bund Kompensationszahlungen für den Wegfall der ehemaligen GVFG-Länderprogramme zur Förderung von Projekten im ÖPNV und kommunalen Straßenbau in Höhe von jährlich rund 1,33 Milliarden Euro bereit. Insgesamt stehen damit den Ländern im Jahr 2010 rund 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung. (PM stmwivt.bayern)