In einer Pressemitteilung hat das baden-württembergische Ministerium für Verkehr mitgeteilt, dass das Bundesland in einer Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Forderungen der DB AG zu einer Mehrkostenübernahme hinsichtlich Stuttgart 21 zurückgewiesen hat. Das Land ist sich mit den anderen verklagten Projektpartnern – Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH – einig, dass die Ansprüche der Bahn nicht begründet sind.

 

Blick auf den Bauplatz der Bahnsteighalle des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs.

 

Verkehrsminister Winfried Hermann dazu am 31. Januar 2017: „Die Bahn ist alleinige Projektträgerin und Bauherrin und muss die hiermit verbundenen Risiken tragen. Das Land und seine Partner haben das Projekt lediglich in einem begrenzten Umfang bezuschusst. Das Land beteiligt sich am Bahnprojekt Stuttgart 21 mit 931 Millionen Euro und an der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm mit 950 Millionen Euro. Ein Anspruch auf Gewährung eines Nachschusses wurde mit der Bahn nicht vereinbart. Als Projektträgerin und Bauherrin trägt die Bahn vielmehr die alleinige Finanzierungsverantwortung für die unvorhergesehenen Mehrkosten. In den Verhandlungen zum Finanzierungsvertrag (FinV) hat sich die Bahn bewusst darauf eingelassen, dass sie diese Finanzierungsrisiken über 4,5 Milliarden Euro hinaus trägt und sich das Land rechtlich insoweit nicht zu einer weiteren Kostentragung verpflichtet. Daran muss sie sich nun halten.“

In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Die Mehrkosten bei Stuttgart 21 sind durch umfangreiche Fehler und Unzulänglichkeiten der Bahn bei der Kalkulation, Planung und Durchführung des Projekts entstanden. Hierfür ist die Bahn als Projektträgerin und Bauherrin des Projekts alleine verantwortlich. Das Land hingegen hat lediglich einen freiwilligen Finanzierungsbeitrag für S21 geleistet, baut das Projekt aber nicht. Die Bahn muss daher ihre Kosten aus Kalkulations-, Planungs- und Durchführungsfehlern alleine tragen und kann diese nicht auf das Land abwälzen.“ Die DB habe akzeptiert, dass sie die unternehmerischen Chancen und Risiken des Projekts übernimmt. Gemäß dem Finanzierungsvertrag erfolge ein Wirtschaftlichkeitsausgleich ausdrücklich nicht. Auch hieran müsse sich die DB festhalten lassen. Die nun hierfür nötigen Finanzierungsmittel könne sie daher nicht beim Land einfordern. Vielmehr sei der Bund als Eigentümer der Bahn gefordert. Bei der Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart gehe es um Bundesschienenwege. Und dafür trägt der Bund verfassungsrechtlich die Gewährleistungsverantwortung (Grundgesetz Artikel 87e).

Foto: DB/Arnim Kilgus