Auch das Sekretariat der OTIF und dort insbesondere die Gefahrgutabteilung hat während der Corona-Krise ihren Beitrag zu leisten, um im Zusammenhang mit der Krise stehende Probleme zu lösen.

Da in den meisten RID-Vertragsstaaten wegen der zeitweisen Schließung der meisten nicht systemrelevanten Einrichtungen keine Schulungen und Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte durchgeführt werden können, mussten Übergangsregelungen gefunden werden, wie die Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutbeauftragten trotz Ablauf ihrer Geltungsdauer weiterhin gültig bleiben.Es wurde auch eine Regelung für Kesselwagen und Tankcontainer getroffen, für die in der Zeit, in der auch viele Werkstätten geschlossen sind, die vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung oder Zwischenprüfung nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.

In Zusammenarbeit mit der Gasindustrie musste darüber hinaus eine Lösung gefunden werden, wie Gasflaschen für medizinische Gase weiterhin verwendet werden können, auch wenn sie zur wiederkehrenden Prüfung anstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wegen der Corona-Krise die Nachfrage nach flüssigem Sauerstoff um ein Fünffaches und die Nachfrage nach Sauerstoffflaschen um ein Zehnfaches gestiegen sind. Darüber hinaus müssen in Krankenhäusern zusätzliche Lagertanks für Sauerstoff bereitgestellt werden. Die Sicherheit wird gewährleistet, indem vor und nach dem Befüllen der Gasflaschen die sicherheitsrelevanten Kontrollen der Druckgefäße weiterhin durchgeführt werden müssen.

Außerdem werden von den Mitgliedstaaten verschiedene Auslegungsfragen an das Sekretariat gerichtet. Inwieweit muss beispielsweise das Gefahrgutrecht angewendet werden, wenn Patienten mit medizinischer Ausrüstung in Reisezügen zu weniger ausgelasteten Krankenhäusern befördert werden? Da für Notfallbeförderungen zu Rettung menschlichen Lebens das RID bereits eine vollständige Freistellung von den Vorschriften enthält, müssen lediglich allgemeine Maßnahmen zu sicheren Durchführung dieser Transporte getroffen werden.

Quelle: OTIF; Foto: DB AG