Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexit auf die Transport- und Logistikbranche hängen maßgeblich von dem Ausgang der Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU ab. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5008) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4415).

Was die künftige zollrechtliche Abwicklung des Warenverkehrs zwischen Großbritannien und der EU angeht, so sei dies “Gegenstand der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien”, schreibt die Bundesregierung. Es obliege der Europäischen Kommission innerhalb des ihr erteilten Mandats auf ein Ergebnis hinzuwirken, “welches die mit dem Austritt verbundenen Belastungen möglichst abmildert und sich innerhalb des vom EU-Zollrecht vorgegebenen Rahmens bewegt”. Etwaige erforderliche Zollrechtsänderungen würden aufgrund der ausschließlichen Kompetenz für das europäische Zollrecht in die Zuständigkeit der Kommission fallen, heißt es in der Antwort.

Pressemeldung Bundestag