In den festgefahrenen Streit mit der EU-Kommission über die geplante 5-Milliarden-Kapitalspritze des Bundes an die DB AG zum Ausgleich von Corona-Schäden kommt Bewegung: Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann kündigte am Dienstag gegenüber den zuständigen Berichterstattern im Bundestags-Haushaltsausschuss an, dass der Bund nun doch eine breite Branchenlösung anstrebt. Laut seinem Schreiben, das dem Privatbahn Magazin vorliegt, sollen die Trassenpreise für Personenfernverkehr und Güterverkehr rückwirkend von Ende März 2020 bis Ende 2021 um 98 Prozent gesenkt werden. Für den Personenfernverkehr soll sich die Trassenpreisförderung „bis ins Jahr 2022 erstrecken“, wobei für 2022 allerdings kein Fördersatz genannt wird.

Außerdem will der Bund das Finanzloch von 650 Millionen Euro bei der Infrastruktur, das durch die ausfallenden Dividendenzahlungen der DB AG für 2020 im LuFV-Finanzierungskreislauf entsteht, mit Steuermitteln stopfen – nötigenfalls auch erneut im kommenden Jahr.

Nur für nachweislich und direkt durch Corona-Maßnahmen hervorgerufene Schäden des Staatskonzerns will der Bund 50 Prozent Eigenkapital nachschießen. Die andere Hälfte soll die DB durch Gegensteuerung selbst übernehmen. Summen nennt Ferlemann nicht. Die EU-Kommission soll die Höhe des Schadens prüfen dürfen.

Wie Ferlemann weiter mitteilte, seien Bund und EU-Kommission auch hinsichtlich der Eigenkapitalspritze für die DB aus dem Klimapaket (5,5 Milliarden Euro) in „konstruktiven Gesprächen“. Ferlemann deutete an, dass dafür auch ein „Private Investor Test“ herangezogen wird. Dabei wird überprüft, ob sich ein privater Investor genauso verhalten würde wie der Staat. Wird das bejaht, steht einer Beihilfe im Grundsatz nichts entgegen.

Die Bahnverbände Mofair, NEE und VDV begrüßten den Kurswechsel des Bundes im Grundsatz. Mofair forderte, schnell zu klären, wie sich Wettbewerbsverzerrungen bei einer rückwirkenden Trassenpreissenkung verhindern lassen und wie eine Kannibalisierung von parallellaufenden Fernverkehrs- und SPNV-Angeboten durch Dumpingpreise von DB Fernverkehr wirksam ausgeschlossen werden kann. Das NEE kündigte an, unabhängig zu bewerten, ob die EU wirklich auf Auflagen zur Sicherung des Wettbewerbs verzichten kann, ob der nach Abzug der rückwirkenden Trassenpreisgestaltung notwendige Nachweis von Schäden bei der DB nachvollziehbar gestaltet ist sowie ob die DB Netz wirklich keinen Gewinn zu Lasten der Wettbewerber in den Konzernverbund einspeist.

Der VDV begrüßte, dass die Gelder unmittelbar dem Erhalt des deutschen Schienennetzes zugute kommen, so dass davon nicht nur die DB, sondern der gesamte Bahnsektor profitiert.

roe

Foto: BMVI