Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (9. ERÄG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig private Stellen in das Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen eingebunden werden (“Bahn-TÜV”). Die privaten Stellen sollen Prüfaufgaben vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übernehmen. Das EBA bleibt zuständig für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung. Als neue Aufgabe kommt die Anerkennung und Überwachung dieser privaten Stellen hinzu (z.B. TÜV, Dekra u.a.).

“Damit wird das Zulassungsverfahren entbürokratisiert und deutlich beschleunigt. Neue Züge kommen künftig schneller vom Reißbrett aufs Bahngleis”, erklärte dazu Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

(bmvi)