Die Einführung des Deutschlandtakts verfolgt ein großes Ziel: Bis 2030 sollen Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr auf der Schiene zeitlich optimal aufeinander abgestimmt und so wesentlich kundenfreundlicher werden. Dafür wurden bereits viele wichtige Wegmarken erreicht – der Zielfahrplan steht, die Liste der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen wurde beschlossen und eine positive Nutzen-Kosten-Bewertung liegt vor. Zentrale Punkte wie die Finanzierung der Maßnahmen durch Bund und Länder, notwendige Schritte zur Planungsbeschleunigung und zur Organisation sind allerdings noch offen.

Um bei der Klärung der noch offenen Fragen rund um den Deutschlandtakt zu unterstützen, hat der Bundesverband SchienenNahverkehr bei Prof. Dr. Christian Böttger, von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW), ein Gutachten in Auftrag geben. Dieses wurde nun veröffentlicht.

In seinem Gutachten kommt Prof. Dr. Böttger zu dem Schluss, dass – analog zum bereits seit Jahren praktizierten System im Nahverkehr auf der Schiene (SPNV) – eine Vergabe von Teilnetzen im freien Wettbewerb für eine erfolgreiche Umsetzung des Deutschlandtakts sinnvoll ist. Drei zentrale Punkte sind dabei entscheidend:

  1. Ein klares Besteller-Ersteller-Prinzip ist unabdingbar. Dazu muss der Bund das gewünschte Leistungsangebot fest vorgeben – und die Einhaltung über eine vertragliche Qualitätssicherung auch monitoren.
  2. Wettbewerbliche Vergaben ermöglichen eine Effizienzsteigerung: Dass dieses Prinzip erfolgreich ist, belegt sowohl die quantitative als auch qualitative Verbesserung des Angebots im SPNV durch die Ausschreibung von Verkehrsleistungen eindrucksvoll.
  3. Benötigt wird zudem ein bundesweites und zugleich anbieterneutrales Vertriebssystem. Nur so können die Fahrgäste unkompliziert und überall ihre Tickets erwerben.

Dazu Susanne Henckel, Präsidentin des Bundesverbands SchienenNahverkehr: „Prof. Dr. Böttger gelangt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass für die Planung und Realisierung des Deutschlandtaktes der Aufbau eines Aufgabenträgers für den Fernverkehr notwendig ist. Dafür schlägt er eine eigenständige Organisation vor, in welcher die bestehenden Aufgabenträger des SPNV institutionell eingebunden werden. Dieser Forderung schließen wir uns an, denn unsere Erfahrungen im Schienennahverkehr belegen eindrucksvoll, wie erfolgreich öffentliche Vergaben von Verkehrsleistungen durch eine neutrale Institution sind. Am Ende profitieren davon ganz besonders die Fahrgäste durch mehr Angebot bei höherer Qualität.“

Damit der Deutschlandtakt nun auch wirklich Fahrt aufnimmt, ist es zudem notwendig, in einer „Task-Force Deutschlandtakt“ die kommenden Schritte vorzubereiten und zu koordinieren. Hierzu zählen insbesondere:

  • Evaluierung des 3. Fahrplanentwurfes vor allem mit Blick auf SPNV und Schienengüterverkehr
  • Definition der Etappierungen
  • Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen durch Bund und Länder
  • Vorbereitung eines Bundesnetzplans
  • Abstimmung mit dem Bundesmobilitätsgesetz

„Die „Task-Force Deutschlandtakt“ sollte umgehend durch die neue Bundesregie-rung eingerichtet werden und die zentralen Stakeholder auf Augenhöhe mit einbeziehen. Im weiteren Zeitablauf ist zu entscheiden, in welcher institutionalisierten Form die künftige Verkehrs- und Mobilitätsplanung sowie deren Realisierung umgesetzt werden soll“, so Henckel abschließend.

Das vollständige Gutachten von Prof. Dr. Böttger finden Sie hier.