Von den insgesamt fünf Milliarden Euro Eigenkapitalerhöhung, die die Deutsche Bahn nach dem Willen von Bundesverkehrsministerium und Bundespolitik wegen Corona-Schäden erhalten sollte, hat die EU-Kommission gestern (nur) 550 Millionen Euro genehmigt.

Dazu mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Die Wettbewerbshüter der EU machen erneut deutlich, dass sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Die bewilligte Notfallhilfe für den ersten Lockdown für die DB Fernverkehr ist aus unserer Sicht zwar noch immer zu üppig. Ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen hätte entweder den Fahrbetrieb der Nachfrage anpassen oder eine Notvergabe durch den Bund nach transparenten Kriterien anstreben müssen. Aber Kostenbewusstsein scheint bei der DB ohnehin keine Rolle mehr zu spielen“. Er fährt fort: „Angesichts des Stoppschilds aus Brüssel sollte die Bundesregierung die beantragten, aber nicht genehmigten, verbleibenden knapp 1,4 Milliarden Euro nun endlich in unternehmensübergreifende Hilfen für den Bahnsektor umwidmen.“

Obwohl noch vollkommen unklar war, wie sich die Pandemie und ihre Folgen für den Verkehrsmarkt entwickeln würden, forderte die Deutsche Bahn AG bereits im Mai 2020 pauschal eine Eigenkapitalerhöhung von 4,5 Milliarden Euro. Der Bundestag beschloss im Juli 2020 sogar volle 5 Milliarden Euro zusätzliches Eigenkapital für das Staatsunternehmen. Eigenkapital unterliegt keiner Zweckbindung. Es könnte auch genutzt werden, um durch Angebote unter eigenen Kosten die Mitbewerber der DB-Transportunternehmen unter Druck zu setzen und den Wettbewerb zu verzerren. In allen drei Verkehrsarten (SPFV, SPNV, SGV) gab und gibt es Anzeichen dafür.

Daher hatten die Wettbewerbsbahnen umgehend unternehmensübergreifende Staatshilfen zum Ausgleich der Corona-Schäden gefordert. Für den Nahverkehr gelang das in Gestalt des ÖV-Rettungsschirms. In den eigenwirtschaftlichen Sektoren Fern- und Güterverkehr dauerte es fast ein Jahr, bis die Bundesregierung im April 2021 auf die von Anfang an vorgeschlagene Trassenpreisabsenkung umschwenkte, die dann von der EU-Kommission zügig genehmigt wurde.

Von den vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten 5 Milliarden Euro bleiben noch immer 1,374 Milliarden Euro (5 Mrd. Euro, abzüglich der 3,076 Milliarden für die Trassenpreisabsenkungen sowie der jetzt genehmigten 0,55 Milliarden Euro für DB Fernverkehr) in der Schwebe. Dem Vernehmen nach fordert die EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, detaillierte Nachweise, dass die entstandenen finanziellen Schäden im DB-Fernverkehr unvermeidbar gewesen sind. Dies für die Periode nach dem 30. Juni 2020 – nur bis zu diesem Zeitpunkt gilt die gestrige Genehmigung – zu belegen, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein. Daher sollte die Bundesregierung diese Mittel endlich zur Stützung des gesamten Sektors nutzen.

Quelle: mofair; Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben