Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 18 der Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft („Sicherheitsrichtlinie“ RL 2004/49/EG) jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf den Umsetzungsstand bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnunternehmen hin. Zu finden ist der Bericht unter:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/2017/16_2017_Sicherheitsbericht_2016.html