Die vom EU-Rechnungshof untersuchten Strecken.

 

Laut EU soll es 2030 in den Mitgliedsländern Hochgeschwindigkeitsstrecken im Umfang von 30.000 Kilometern geben. Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofes gibt jetzt diesem Plan kaum eine Chance. Es werde lediglich einen Flickenteppich aus Strecken der einzelnen Mitgliedsstaaten geben.

Seit dem Jahr 2000 hat die EU 23,7 Milliarden Euro für die Kofinanzierung von Investitionen in Hochgeschwindigkeitsstrecken bereitgestellt. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes besuchten sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, Portugal und Österreich) und analysierten Ausgaben für über 5000 km Hochgeschwindigkeitsstrecken (siehe Karte), was rund 50 Prozent aller derzeitigen in der EU entspricht. Sie stellten fest, dass – auch wenn die Länge der Hochgeschwindigkeitsnetze in den einzelnen Mitgliedstaaten wächst – das Ziel der EU, bis 2030 die Länge der Hochgeschwindigkeitsstrecken zu verdreifachen, voraussichtlich nicht erreicht wird.

Weiterhin wurde festgestellt, dass in vielen Fällen die Züge derzeit auf besonders schnellen Hochgeschwindigkeitsstrecken mit Durchschnittsgeschwindigkeiten verkehren, die mit nur 45 Prozent der Höchstgeschwindigkeit wesentlich niedriger sind als die Geschwindigkeiten, die auf den Strecken gemäß Auslegung gefahren werden könnten. Wenn die Durchschnittsgeschwindigkeiten so weit unter den Auslegungsgeschwindigkeiten liegen, ergeben sich nach Auffassung des Rechnungshofes Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission:

  • auf realistischen langfristigen Planung zu dringen;
  • die Vereinbarung der maßgeblichen strategischen Streckenabschnitte mit den Mitgliedstaaten, samt einer Bewertung des Bedarfs, enger Überwachung und durchsetzbaren Befugnissen, um sicherzustellen, dass das EU-Kernnetzes für den Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr realisiert werden kann;
  • die Verknüpfung der EU-Kofinanzierung mit als vorrangig eingestuften strategischen Projekten, einem wirksamen Wettbewerb auf den Strecken und der Erzielung von Ergebnissen;
  • die Vereinfachung grenzübergreifender Vergabeverfahren, die Nutzung zentraler Anlaufstellen für die verschiedenen Formalitäten und die Beseitigung sämtlicher verbleibender administrativer und regulatorischer Hindernisse, die der Interoperabilität entgegenstehen;
  • die Verbesserung des nahtlosen Hochgeschwindigkeitsbetriebs für die Fahrgäste, beispielsweise durch elektronische Tickets und eine Vereinfachung der Wegeentgelte.

Karte: EUROSTAT/CISCO; Datenquelle: EuroGeographics/DG Move