Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland heute in Gänze zurückgewiesen. In Frage stand die Zulässigkeit des integrierten Bahnkonzerns. Der EuGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass das Holdingmodell DB AG mit den geltenden EU-Vorgaben vereinbar ist.

(PM BMVBS)