Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Verkehrsausschuss am 27. Juni 2018 einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, in dem die Liberalen Konsequenzen aus der Havarie an der Tunnelbaustelle der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei Rastatt-Niederbühl im August 2017 in Folge einer Gleisabsenkung fordern. Die Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag, in dem sowohl eine Aufarbeitung des Unglücks als auch die Entwicklung eines Notfallmanagements gefordert wird.

Die Liberalen fordern zudem von der Bundesregierung, einen Plan für betriebsbereite Ausweichstrecken für Güterzüge im gesamten Bundesgebiet vorzulegen. Der Plan solle insbesondere die Optimierung von Bestandsstrecken berücksichtigen, die durch die Reaktivierung von abgebauten Überholgleisen, zusätzlichen Bahnkurven und Brückenbauwerken kurz- und mittelfristig als Ausweichstrecken zur Verfügung stehen könnten, heißt es in dem Antrag.

Die Forderungen seien überholt, weshalb der Antrag abzulehnen sei, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion ist vieles, was in dem Antrag gefordert wird, „entweder schon abgearbeitet oder zumindest in Arbeit.

Selbst wenn einige Punkte möglicherweise schon erledigt sind, sei das kein Grund, den Antrag abzulehnen, befand der Vertreter der AfD-Fraktion.

Für die von der FDP geforderte schnellere Prüfung der im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthaltenen Schienenprojekte im “Potenziellen Bedarf” sprach sich auch die Linksfraktion aus. Statt diese auf die lange Bank zu schieben, müssten die Projekte zügig in den “Vordringlichen Bedarf” aufgenommen werden.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht erkennbar, inwiefern die Bundesregierung in ihrer Verantwortung Konsequenzen aus dem Unfall gezogen hat. Die Elektrifizierung von Strecken, die als Ausweichstrecken hätten genutzt werden können, sei für den Ausbau angemeldet worden. Der Bund habe es aber abgelehnt, sie zu elektrifizieren, kritisierte der Grünenvertreter.

Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bat um Geduld. Ein solcher Unfall müsse analysiert werden, was eine gewisse Zeit brauche. Was die Prüfung der Schienenprojekte im “Potenziellen Bedarf” angeht, so werde die wie geplant im dritten Quartal des Jahres 2018 erfolgen, sagte der Staatsekretär. Gleichzeitig machte er deutlich, dass sich die für 2022 geplante Inbetriebnahme des Tunnels Rastatt verzögern werde.

Quelle: Pressemitteilung des Bundestages