Die Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2018 in Berlin eine Diskussionsveranstaltung zur organisatorischen Trennung und Entflechtung im Eisenbahnmarkt durchgeführt. „Die Entflechtung muss so ausgestaltet sein, dass sie dem Eisenbahnmarkt nützt und dem Unternehmen nicht schadet“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur

Seit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes im September 2016 ist die Bundesnetzagentur für die Überwachung der organisatorischen Trennung und Entflechtung von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturbetreibern zuständig. Die Entflechtungsvorschriften dienen insbesondere dazu Diskriminierungen, Quersubventionierungen und anderen Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen zur Entflechtung im Eisenbahnregulierungsgesetz und der Information über die gesetzlichen Befreiungstatbestände. Darüber hinaus wurden alle Marktteilnehmer zu ihren Informationsbedürfnissen befragt. Betroffene Unternehmen sollten somit alle notwendigen Informationen darüber haben, welche Pflichten Sie betreffen und welche nicht.

Teilnehmer waren Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Verbände. Die Vorträge beschäftigten sich mit der aktuellen Gesetzeslage und den Befreiungsmöglichkeiten sowie der Zukunft der Entflechtung. Die verschiedenen Marktteilnehmer berichteten zudem über ihre bisherigen Erfahrungen und zukünftigen Erwartungen.

Die Bundesnetzagentur wird auch künftig ihren Beitrag zu einem diskriminierungsfreiem Zugang zur Infrastruktur, angemessenen Nutzungsentgelten und einer interessengerechten Kapazitätsbewirtschaftung leisten. Die Erkenntnisse des Marktdialogs tragen dazu bei Entscheidungen über Entflechtungsregeln so zu treffen, dass die Unternehmen nicht unnötig mit Bürokratie belastet werden.

Quelle: Pressemeldung Bundesnetzagentur