Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen), für die Förderung aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Anspruch genommen wurde, sollen nun doch nicht automatisch dem übergeordneten Netz zugeordnet werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition und der AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung von FDP und der Linken. Das übergeordnete Netz unterliegt strengeren bürokratischen Anforderungen als die NE-Bahnen bisher von ihrer Landeseisenbahnaufsicht gewohnt waren. Zu dem Votum im Parlament hat möglicherweise auch der eindringliche Appell von zahlreichen Akteuren der Eisenbahnbranche in einer Sonderausgabe des Privatbahn Magazins beigetragen.

Der Vorschlag, SGFFG-geförderte Strecke dem übergeordneten Netz zuzuordnen, war aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) gekommen. Der Bundestags-Verkehrsausschusses empfahl dem Plenum jedoch, diese Regelung zu streichen. Wesentliche weitere Änderung des SGFFG ist, dass künftig auch Neu- und Ausbau gefördert werden dürfen. Diese Strecken müssen jedoch mindestens der Streckenklasse D4 entsprechen und eine Streckengeschwindigkeit von 50 km/h erlauben. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss aber auch noch der Bundesrat zustimmen.

Das aus mehreren Artikeln bestehende „Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (auch als „Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz“ bezeichnet) legt ferner fest, dass die Investitionskosten für Gleisanschlüsse zu jeweils 50 Prozent von dem anschlussbegehrenden und anschlussgewährendenUnternehmen zu tragen sind. Die laufenden Kosten der Anschlussweiche trägt die anschlussgewährende Eisenbahn. Erleichtert wird ferner der Zugang der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu fremden Grundstücken entlang ihrer Anlagen zwecks Vegetationskontrolle.

roe