Berlin/Hamburg (fbt) – Wenn die beteiligten Parteien zustimmen, wird am 1. Februar ein Branchentarifvertrag Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Kraft treten. Peter Struck (SPD) präsentierte in Berlin seine Schlichtungsempfehlung in dem Verfahren, an dem neben der DB und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) eine Reihe von Privatbahnen beteiligt sind. Er soll für alle Ausschreibungen und Vergaben gelten, für die nach dem 30. April 2011 ein Angebot abgegeben wird. Das Niveau soll weitgehend dem der Deutschen Bahn entsprechen.

Wer am 17. Januar mit den Beteiligten sprach oder Presseinfos aus den jeweiligen Zentralen in die Hände bekam, hörte immer wieder das Wort „Meilenstein“. Bei der DB hieß es, mit Inkrafttreten des Vertrags würden auch für tarifungebundene DB-Töchter die Regeln von DB Regio gelten. Personalvorstand Ulrich Weber kündigte an, auch Mitarbeitern der Regio-Töchter DB-Tarif zu zahlen, „die in den letzten drei Jahren Ausschreibungen gewonnen haben“. Die EVG hat nach eigenen Angaben sicher gestellt, „dass Tarifverträge, die heute schon über dem Niveau des Branchentarifvertrages lägen, weiterhin gelten müssten“. Wo weniger als bei der DB gezahlt werde, würden Löhne „schrittweise angepasst“.

Michael Klein von der EVG sagte, nun müsse sichergestellt werden, dass das Vertragswerk auch angewendet werde. Nach seiner Darstellung gilt der Vertrag  für „95 Prozent des Volumens im SPNV“.

Auf Arbeitgeberseite saß Benex-Arbeitsdirektorin Ulrike Riedel für die G6-Gruppe (Benex, Arriva, Abellio, HLB, Keolis Veolia) mit am Verhandlungstisch. Sie teilte die Einschätzung, dass es sich um einen Meilenstein handele. Gegenüber dem Privatbahn-Magazin betonte sie, dass es nun erstmals einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag gebe; nun werde man auf die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr zugehen. Gleiche Absichten hat die EVG.

Riedel wies zugleich darauf hin, dass der Tarifvertrag keine hundertprozentige Übernahme des DB-Tarifvertrags bedeute – dies sei nur beim Tabellenentgelt, also der Summe, mit der die Beschäftigten ihre monatlichen Einkünfte planen könnten, der Fall. Bei Dienstplänen gebe es nach wie vor Gestaltungsspielräume.

Ausschreibungen werden laut der Benex-Arbeitsdirektorin nicht nur über die Bezahlung der Mitarbeiter, sondern auch viele andere Faktoren entschieden, etwa den Vertrieb oder Finanzierung der Fahrzeuge. Eine Zustimmung der beteiligten Gremien zum Struck-Spruch steht noch aus; Beobachter gehen aber davon aus, dass es sich dabei um Formalien handelt.