71 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 67 Millionen Euro wurden angemeldet und sind aus Sicht des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich förderfähig: Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2017 den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Insgesamt 71 Investitionsvorhaben gingen daraufhin beim VRR ein und alle gemeldeten Maßnahmen konnten im Förderkatalog 2018 berücksichtigt werden. Mit dem Beschluss des Förderkatalogs sind alle Antragsteller (Kommunen und Verkehrsunternehmen) nun aufgefordert, ihren konkreten Finanzierungsantrag für die von ihnen gemeldeten Maßnahmen bis zum Ende des Jahres einzureichen. Der VRR prüft dann diese Finanzierungsanträge in zuwendungstechnischer Hinsicht und stellt abschließend die Höhe der Zuwendung fest. Nach Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen übersendet er dann den Zuwendungsbescheid an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche Maßnahmen beträgt rund 67 Millionen Euro.