• EBA erlässt ergänzende Allgemeinverfügung zu Minden-Deutz-Drehgestellen. Das EBA hat seine Allgemeinverfügung vom Jahre 2001 zu Betrieb und Instandhaltung von Drehgestellen der Bauarten Minden-Deutz (MD) 33-36 ergänzt. Insbesondere ist dabei die bisherige Beschränkung der Allgemeinverfügung auf das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes aufgehoben worden. Die Allgemeinverfügung gilt mithin generell fahrzeugbezogen. Nähere Informationen stellt das EBA über die ergänzende Allgemeinverfügung 3.219-32xbo/016-0001#001 vom 24. Juli 2013 und über die Allgemeinverfügung 3.104 Oi MD 33-36 aus dem Jahr 2001 bereit.
  • Einsatzbeschränkungen für Schienenvorwärmgerät Bauart SH12S Cemafer. Innerhalb des letzten Jahres haben sich nachweislich drei Unfälle durch Gasexplosionen an diesem Arbeitsgerät ereignet. Nach Ansicht des Eisenbahn-Bundesamtes als zuständiger Arbeitschutz-Aufsichtsbehörde stellen die vorgefundenen Mängel eine so schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten an diesen Arbeitsgeräten sowie für weitere Personen im Umkreis dar, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch das Eisenbahn-Bundesamt angezeigt sind. Dies gilt unabhängig von den zurzeit auf Grund der Vorkommnisse durchgeführten Untersuchungen im Auftrag des Herstellers. Über den genauen Umfang der Mängel und die dadurch bedingten Einsatzbeschränkungen informiert das EBA hier.

[Quelle: Fachmitteilungen des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. Juli 2013]