EU-Länder, die Dienstleistungsverträge im Eisenbahnverkehr an einen einzigen Betreiber vergeben, müssen diese künftig ausschreiben oder erklären, warum sie weiter anders handeln. So steht es in den neuen Vorschriften, die vom Parlament verabschiedet wurden. Danach erhalten neue oder kleinere Betreiber besseren Zugang zur Eisenbahn-Infrastruktur, und komplizierte Zulassungsverfahren für den Betrieb von Zügen werden vereinfacht. Die Abgeordneten unterstützten ebenfalls Vorschriften zur Harmonisierung von Sicherheitsbescheinigungen für Betreiber und sorgten für die Vereinfachung bürokratischer Verfahren.

Das Europäische Parlament hat heute über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So müssen die Abgeordneten nach der Europawahl im Mai nicht wieder von vorn beginnen und können auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterarbeiten. Trotzdem kann das neue Parlament entscheiden, ein Verfahren neu zu starten, wenn ein Ausschuss das beschließt und die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden zustimmt.

(EP)