Der Lokführer gehört jetzt offiziell zu den Berufsbildern, bei denen die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland erleichtert wird. Er steht in der so genannten Positivliste, die vom Bundesarbeits- und vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam herausgegeben wird.
Lokführer aus Nicht-EU-Ländern können leichter in die Bundesrepublik kommen, sofern hierzulande ein Lokführer-Mangel herrscht. Dabei muss die im Ausland erworbene Qualifikation mit der Lokführer-Ausbildung in Deutschland gleichwertig sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stimme einer Beschäftigung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten nur dann zu, wenn die Arbeitsbedingungen der angebotenen Stellen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer inländischer Beschäftigter.
Die „Positivliste“ zeigt unter anderem, welches große Versäumnis es bei der Fachkräfteausbildung in Deutschland in den vergangenen Jahren gegeben hat. Ausbildungsquoten müssten verstärkt in die Verkehrsverträge aufgenommen werden. Gesetzliche Regelungen existieren schon, werden aber nicht konsequent umgesetzt. Es ginge also darum, das Berufsbild Lokführer weiter abzusichern. Dazu gehört

  • die von der EVG geforderte einheitliche Prüfungsordnung,
  • die Umsetzung der EU-Triebfahrzeugführerscheinverordnung ohne Abstriche.

Für gute Arbeit müsse es dann auch eine gute Absicherung für alle geben.

[Quelle: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft]