Die Triebfahrzeugführerscheinstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) informiert alle Eisenbahnunternehmen und Triebfahrzeugführer bzw. -bewerber über Lieferfristen für den Triebfahrzeugführerschein und gibt Hinweise, wie die Antragsbearbeitung beschleunigt werden kann.

Nach § 8 Abs. 3 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) stellt das EBA spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen den Triebfahrzeugführerschein aus. Die vorgenannte Monatsfrist gilt für

  • Anträge mit Prüfungsbescheinigung gemäß Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV) und für
  • Anträge mit IHK-Abschlusszeugnis „Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport“ (EiB L/T).

Die Monatsfrist gilt nicht für die Umstellung von Eisenbahnfahrzeugführerscheinen nach VDV-Richtlinie 753 in Triebfahrzeugführerscheine (s. § 21 Abs. 6 TfV).

Hinweise für eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge gibt es hier.