Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Deutsche Bahn-Tochterunternehmen DB Energie GmbH dazu verpflichtet, in seinen Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energielieferanten für Letztverbraucher zu ermöglichen. “Unsere Entscheidung macht der DB Energie GmbH klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben, wie der Netzzugang bereitzustellen ist”, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. “Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Lieferanten ist ein Kernelement unserer Regulierungstätigkeit. Vor diesem Hintergrund dürfen Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung kein regulierungsfreier Raum bleiben.” (PM Bundesnetzagentur)