Die mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen dient der Sicherung des gesamten Spektrums von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung, der Forschungsinfrastruktur und der strategischen Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft und wird an diesen Zielen gemessen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9332) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8663) zur Schließung des Innovationszentrums für Mobilität und Gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) hervor. Eine Bewertung der Forschungseinrichtungen durch einen einfachen Kriterienkatalog sei nicht möglich, heißt es in der Antwort. Ein solches Vorgehen sei der Bundesregierung auch nicht aus anderen Ländern bekannt.

Bild: Ricarda Spiegel/EUREF AG

Das InnoZ sei – ebenso wie andere Akteure – im Bereich der Mobilitätsforschung tätig gewesen, schreibt die Regierung. “Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Qualität des Forschungsbeitrages eines Instituts zu bewerten”, heißt es in der Antwort.

Die Schließung des InnoZ sei nicht Gegenstand von Beratungen des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG (DB AG) gewesen, wird weiter mitgeteilt. Die Bundesregierung sei am 22. November 2018 durch einen elektronisch übermittelten Antrag auf Zustimmung nach Paragraf 65 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die beabsichtigte Liquidation der InnoZ GmbH unterrichtet worden.

Quelle: Deutscher Bundestag