Kritik an den Plänen für die LuFV II übten heute Professor Christian Böttger  von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und  Axel Zentner vom Bundesrechnungshof in der Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses. Für Böttger sind die Zahlungsströme in der LuFV II so gestaltet, dass die DB AG praktisch keine eigenen Mittel mehr in die Eisenbahninfrastruktur investiere.

Die Neuregelung sichere zwar die Verwendung der Gewinne der Infrastruktursparten für den Erhalt der Infrastruktur, im Gegenzug dürfe die DB AG ihren Eigenanteil für Ersatzinvestitionen von bisher 500 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro pro Jahr reduzieren. Damit werde die DB AG auf der Ebene des Free Cash Flow über die Laufzeit bis 2019 um zwei Milliarden Euro entlastet und könne diese Mittel beliebig für andere Investitionen nutzen. „Die Motivation für diese Änderung ist unverständlich, sie liegt meines Erachtens nicht im Interesse der Eisenbahn in Deutschland“, schreibt Böttger in seiner Stellungnahme.

Axel Zentner vom Bundesrechnungshof erkannte an, dass die LuFV II in einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber der LuFV I enthalte. „Dies sind jedoch meist Detailänderungen“, heißt es in seiner Stellungnahme. Dagegen halte der BRH substanzielle Verbesserungen für erforderlich, damit das Finanzierungsverfahren auch den Interessen des Gesetzgebers, des Eigentümers und des Zuwendungsgebers Bund gerecht werde. Der aktuelle Entwurf der LuFV II ist aus Sicht des BRH haushalts- und zuwendungsrechtlich bedenklich und zu einseitig auf die unternehmerischen Interessen der DB AG ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BRH die notwendigen Verbesserungen so im Vertrag zu verankern, dass die Interessen des Bundes gewahrt seien. So solle beispielsweise ein „Sonderprogramm Brückensanierung“ aufgelegt werden.

(hib/MIK)