Der Bund hat im Februar 2014 erstmals mit der Durchführung eigener Messfahrten auf dem deutschen Schienennetz begonnen. Der Bund macht damit nach eigenen Angaben erstmals von einem Kontrollrecht Gebrauch, das er als Eigentümer der DB AG seit 2008 hat. 

Die Messfahrten erfolgen laut Verkehrsministerium durch einen  unabhängigen Gutachter. Sie dienen der Überprüfung der von der DB AG erhobenen Daten sowie dem Aufbau einer unabhängigen Grundlage von Netzdaten. Gemessen wird auf rund 5.000 Kilometern repräsentativer Gleisabschnitte im ganzen Bundesgebiet. 

(BMVI)