Der Bundesrat hat gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Tarifeinheit in Deutschland keine Bedenken. In seiner Sitzung am 6. Februar 2015 erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen.

Ziel ist es, Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen – wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa – zu verhindern. Der Gesetzentwurf schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Berufsgewerkschaften wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Piloten-Vereinigung Cockpit warnen vor einem faktischen Streikverbot für ihre Organisationen. Die GDL hat umgehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, sollte das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden (das Privatbahn Magazin berichtete ausführlich in Ausgabe 6/2014) . Die Gewerkschaft und Rechtsexperten wie unter anderem Prof. Dr. Wolfgang Däubler sehen darin eine Verletzung des im Grundrechtes der Koalitionsfreiheit.

Die Bundesregierung plant, ihren Gesetzentwurf nun in den Bundestag einbringen.