Neu in den Markt eintretende Schienenbahnen sollen angesichts der Besonderheiten des Marktzugangs von den „Besonderen Ausgleichsregelungen“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ebenso profitieren können wie Schienenbahnen, die bereits Verkehrsdienstleistungen erbringen. Diese bisher nicht gegebene Möglichkeit sieht der von den Koalitionsfraktionen Fraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/3321) vor.

Anlass dieser geplanten Gesetzesänderung ist die von der EU-Kommission vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts nicht genehmigte Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. Die Vergünstigung für bestehende Schienenbahnen hätte eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bedeutet, die an öffentlichen Ausschreibungen im Nahverkehr erstmals teilgenommen hätten. Diese Bedenken sollen mit dem Gesetzentwurf ausgeräumt werden, heißt es.

(hib/HLE)