In einer  Stellungnahme zu den Beschlüssen des Schweizer Ständerates  zur  FABI-Vorlage gibt der schweizerische Verband der verladenden Wirtschaft VAP* seiner grossen Enttäuschung Ausdruck, dass der Güterverkehr auf der Schiene im Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen mit dem Personenverkehr und dem Transitverkehr gleichwertigen Verfassungsstatus erhalten soll. Der Gesetzgeber habe es bei dieser Vorlage verpasst, im Sinne der Co-Modalität mittels einer Verfassungsnorm alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln, so der VAP in einer Pressemitteilung.

Die Verlader* als die eigentlichen Akteure des Güterverkehrs hoffen, dass nun der Nationalrat  die Diskriminierungen des Güterverkehrs beseitigen und dafür sorgen wird, dass im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Versorgung des Landes mit Gütern auch der Schienengüterverkehr  im Binnen-, Import- und Exportbereich analog dem Personenverkehr und dem Transitverkehr eine Verfassungsnorm erhält.

(Quelle: VAP)